Sie haben die Fragen - Wir haben die Antworten

Akzeptiert die SVG-Hamburg Bildungsgutscheine im Rahmen einer Fort- oder Weiterbildung?

Ja! Die SVG-Hamburg ist ein bundesweit zugelassener Bildungsträger, welcher dementsprechend der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt ist.

Gibt es Unterschiede bei Empfängern von ALG I oder ALG II

Nein. Die Voraussetzungen für eine Förderung sind für alle gleich.

Welches Kriterium muss ich
erfüllen um einen Bildungsgutschein zu erhalten?

  • Wenn eine Fort- oder Weiterbildung ein Kriterium für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt ist
  • Wenn Sie die Nachholung eines Schulabschlusses anstreben
  • Wenn Sie von drohender Arbeitslosigkeit wegen mangelnder Qualifikation betroffen sind

Muss ich mich während einer Weiterbildung trotzdem weiterhin bewerben?

Nein. Während Sie die Weiterbildung bei und machen müssen Sie sich nicht bewerben. Am Ende der Maßnahme durchlaufen Sie bei uns ein Bewerbungstraining, in dem Sie sich bei einer Firma Ihrer Wahl bewerben. 

Welche Kosten übernimmt die Arge?

  • Lehr­gangs­kosten
  • Fahrt­kosten
  • Kosten für Verpflegung
  • Kosten für die Betreuung von Kindern
  • Kosten für auswärtige Unterbringung

 

Beachten Sie, dass Sie ggf. Anträge für eine Kostenerstattung stellen müssen.

Was brauche ich um Lkw-Fahrer zu werden?

Wer Lkw-Fahrer werden will, braucht vor allem einen Pkw-Führerschein.

Die Klasse B ist Voraussetzung für die C1 oder C-Lizenz. Wer die C1E-Erlaubnis für Anhänger über 750 Kilogramm erwerben will, muss außerdem zuvor (oder zumindest gleichzeitig) den C1-Schein machen.

Was brauche ich um Bus-Fahrer zu werden?

Wer von Beruf Busfahrer werden möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen, um den Busführerschein erwerben zu können.

 

Folgende Voraussetzungen müssen für die Klasse D (schließt Klasse D1 mit ein) nachgewiesen werden:

 

  • Ein Mindestalter von 24 Jahren 
  • Der Vorbesitz der Klasse B (PKW-Führerschein). 
  • Ein medizinisches Gutachten als Nachweis, dass der Anwärter den Anforderungen körperlich gewachsen ist. (Dies ist in unserer Maßnahme inkludiert)
  • Einen Sehtest sowie einen Nachweis über einen absolvierten Erste-Hilfe-Kurs (dies ist ebenfalls in unserer Maßnahme inkludiert).

Ansprechpartner

Andrea Schatte

Lehrgangsleitung AZAV

Telefon: 040 25450-112

 

bildung[@]svg-hamburg.de