Gabelstaplerfahrer*

Qualifizierung AZAV

Gemäß den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften darf mit dem Führen von Flurförderzeugen/Gabelstaplern nur beauftragt werden, wer geeignet und ausgebildet ist sowie seine Befähigung nachgewiesen hat. Die Ausbildung erfolgt gemäß berufsgenossenschaftlichem Grundsatz DGUV 308-001 und schließt mit einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung ab.

 

Dauer:

  • 4 Tage

 

Ausbildungsinhalte:

  • Bedienung des Gabelstaplers
  • Gesetzliche Grundlagen
  • Standsicherheit, Kippwirkung
  • Fahrübung mit und ohne Last

 

Fördermöglichkeiten:

  • Förderungen sind möglich durch die Agentur für Arbeit, Jobcenter und Deutsche Rentenversicherung

 

*m/w/d

Ansprechpartner

Andrea Schatte

Lehrgangsleitung AZAV

Telefon: 040 25450-112

 

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