Fahrschulbetriebswirtschaft (BWL) § 18 Abs. 1 1 Nr. 5 FahrlG
Themen
In unserem Fahrschulbetriebswirtschafts-Seminar vermitteln wir Ihnen praxisorientiert essenzielle Grundsätze in den Themengebieten:
- Steuerrecht und Steuergesetze
- Buchhaltung
- Wettbewerbsrechte und Wettbewerbsgesetze
- Finanzprognosen
- Kalkulation
Nach § 18 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit Absatz 5 FahrlG ist ein Fahrlehrer nur dann berechtigt eine Fahrschule zu führen, wenn ein Weiterbildungslehrgang im Bereich Fahrschulbetriebswirtschaft mit mindestens 70 Unterrichtsstunden besucht und absolviert wurde.
Für die erfolgreiche Führung einer Fahrschule sind betriebswirtschaftliche Kenntnisse unerlässlich.
Nächster Termin
- Termin und Preis: Auf Anfrage
- Unterrichtszeiten: Mo-Fr 7:30 - 14:30 Uhr
* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie auf Männer.
Leiter Fahrlehrerfachschule
Helmuth Eidam
Telefon: 040 25450-153
Büro und Organisation
Vanessa Valverde-Teschner
Telefon: 040 25450-183