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Maut : Erweiterung auf Fahrzeuge über 3,5t

Die Mautpflicht für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Deutschland erweitert sich ab dem 01.07.2024 auf Fahrzeuge, die ein technisch zulässiges Gesamtgewicht (tzGm) über 3,5 t haben..

Die Mautpflicht für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Deutschland erweitert sich ab dem 01.07.2024 auf Fahrzeuge, die ein technisch zulässiges Gesamtgewicht (tzGm) über 3,5 t haben.

 

Wichtig: Es betrifft nur Fahrzeuge deren tzGm über 3,5 t liegt. Fahrzeuge deren tzGm unter oder gleich 3,5 t liegt, bleiben weiterhin mautbefreit. Dies gilt auch, wenn die Fahrzeuge mit einem Anhänger unterwegs sind.

 

Auch so genannte „Handwerksfahrten“ bleiben mautfrei. Das gilt nur für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen unter 7,5 Tonnen. Dazu folgende Erklärung:

 

  • Der Fahrer muss selbst Handwerker sein.
  • Es reicht nicht aus, dass der Fahrer für einen Handwerkbetrieb arbeitet oder fährt.
  • Die Fahrt muss zur Ausübung des Handwerks (oder eines Vergleichbaren Berufs) dienen.
  • Es müssen Dinge transportiert werden, die für das Handwerk des Betriebes benötigt werden oder im Zuge des Handwerks des Betriebes hergestellt wurden.
  • Die Fahrt darf nicht gewerblich erfolgen.

 

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