Grundseminar für Sicherheitsbeauftragte 

gemäß §22 SGB VII und DGUV Vorschrift 1

Grundsätzlich muss ab 21 Beschäftigten im Unternehmen ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. 

 

Der zweitägige Lehrgangehrgang befähigt und motiviert die Sicherheitsbeauftragten für ihre neuen, komplexen, gleichwohl aber auch interessanten Aufgaben im Unternehmen. Der Kurs ist branchenübergreifend anwendbar. 

 

Die Seminarinhalte erfüllen die berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. 

Inhalte

  • Bedeutung von Arbeitsschutz 

  • Arbeitsschutzorganisation 

  • Arbeitsschutzsystem intern und extern 

  • Verantwortung im Arbeitsschutz 

  • Arbeitssicherheitsgesetz 

  • Arbeitsschutzausschuss 

  • Unfall, Unfallursachen, Unfallanalyse

  • Erste Hilfe
  • Sicherheitskennzeichnung
  • Brandschutz Unterweisung (Grundlagen, Unterweisungsbeispiele) 

 

Rechtliche Grundlagen (Rechtshierarchie)

  • Staatliche Vorschriften 
  • BG-Vorschriften 
  • Arbeitsschutzgesetz DGUV Vorschrift 1 

 

Staatliche Verordnungen  

  • Arbeitsstättenverordnung 

  • Betriebssicherheitsverordnung Gefahrstoffverordnung 

     

Praktische Beispiele (Bildschirmarbeitsplatz, Messung von Licht und Lärm) 

  • Gefährdungsbeurteilung Methodik und Checklisten
  • Risiken Analysieren
  • Heben und Tragen
  • elektrische Gefährdung und Prüfung 

 

Dauer

  • 2 Tage á 8 Unterrichtsstunden

 

Abschluss

  • Zertifikat

 

Hinweis

  • Es gelten die Teilnahmebedingungen und die AGB der SVG Hamburg eG

 

* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie auf Männer.

Ansprechpartner

Arbeitssicherheit

Torsten Fleuren
Telefon: 040 25450-158

t.fleuren[at]svg-hamburg.de