ADR Auffrischung

ADR Auffrischungskurs & Gefahrgut nach Kapitel 1.3

Seminarinfos anzeigen

ADR Auffrischungskurs

Präsenzunterricht

 

ADR-Bescheinigungen haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und können vor Ablauf durch Absolvierung einer Auffrischungsschulung um weitere 5 Jahre verlängert werden. Die Auffrischungsschulung muss innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf absolviert werden. Durch die Auffrischungsschulung werden alle vorhandenen Klassen verlängert.

 

Dauer / Zeit

  • 1. Tag: Samstag, 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr / 2. Tag: Samstag, 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr oder
  • 1. Tag: Freitag, 16:30 Uhr bis 20:00 Uhr  / 2. Tag: Samstag, 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Termine für das Präsenztraining siehe rechts
  • Termine E-Learning: wann Sie möchten!

 

 

Gefahrgut nach Kapitel 1.3

E-Learning

 

Die Unterweisung richtet sich an Personen, die an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt sind, und vor Übernahme ihrer gefahrgutrechtlichen Pflichten und regelmäßig wiederkehrend unterwiesen werden müssen.

 

Unterweisungspflichtig ist beispielsweise auch das be- und entladende sowie das vom Beförderer oder Absender beschäftigte Personal. Hat die erforderliche Unterweisung noch nicht stattgefunden, darf Ihr Mitarbeiter* die Tätigkeit nur unter direkter Überwachung einer unterwiesenen Person durchführen.

 

Wir bieten Ihnen auf Ihr Unternehmen abgestimmte Unterweisungen Ihres Personals für die Verkehrsträger Straße, Eisenbahn, Seeschiff und Binnenschiff an.

 

Im E-Learning Kurs "Unterweisung Gefahrguttransport" werden die Inhalte des ADR anschaulich und praxisnah vermittelt. Interaktive Übungen festigen das gerade Erlernte und bereiten den Lernenden* optimal auf die Erfolgskontrolle vor. Besteht der Teilnehmende* diesen, kann er ein Zertifikat ausdrucken. Das SVG-Zertifikat belegt die nach ADR vorgeschriebene Unterweisung. Zusätzlich bieten wir Verantwortlichen in Unternehmen einen automatischen Benachrichtigungsdienst über den erfolgreichen Unterweisungsabschluss der Lernenden an.

 

Das Absolvieren der E-Learning Unterweisung erfüllt nicht nur die Unterweisungspflicht nach ADR 1.3, sondern gibt dem Unternehmen auch die nötige Rechtssicherheit. Änderungen im Gefahrgutrecht können so unabhängig von Ort und Zeit für eine beliebige Anzahl von Mitarbeitern* schnell und kostengünstig durchgeführt werden.

 

GGVSEB und ADR

  • Beförderung gefährlicher Güter
  • Klassifizierung von Gefahrgütern
  • Gefahrgutverpackung
  • Transport von Gefahrgütern
  • Kennzeichnung von Gefahrgütern
  • Entgegennahme von Gefahrgütern
  • Erfolgskontrolle
Preis pro Person:
244,89 €
(zzgl. gesetzl. MwSt. der Schulungsnebenkosten)

Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Sie und beraten Sie gerne!

 

Unsere Kompetenz

  • Die SVG-Hamburg ist ein anerkannter Weiterbildungsträger nach § 7 Abs. 2 BKrFQG.

  • Durch die AZAV Zertifizierung bietet die SVG-Hamburg eG nach hohen Qualitätsstandards geprüfte Aus- und Weiterbildungen an, welche über einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur und dem Jobcenter gefördert werden kann.

 

Hinweis

  • Es gelten die Teilnahmebedingungen und die AGB der SVG Hamburg eG

 

* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie auf Männer.

Ansprechpartner

Weiterbildung

Rena Brünner

Telefon: 040 25450-113

bildung[at]svg-hamburg.de

Anmeldung

Bitte beachten Sie vor der Anmeldung unsere Teilnahmebedingungen für Schulungen.





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